Im Rahmen dieses ersten Kontaktes treffen wir eine Honorarabsprache für die Folgesitzungen. Diese orientieren sich an den Kostensätzen für Psychotherapie der gesetzlichen Krankenversicherungen, berücksichtigen aber auch Ihre individuellen Möglichkeiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für einen Heilpraktiker für Psychotherapie nicht.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen – abhängig von Ihrer Versicherungsleistung – möglicherweise einen Anteil der Kosten. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Mit anderen Kostenträgern, wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Landschaftsverbänden und anderen, werden Honorarvereinbarungen im Einzelfall getroffen.
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